Privatnutzung von betrieblichen E-Fahrrädern ab 2019 steuerfrei
Einer neuen Vorschrift zufolge bleiben ab 2019 vom Arbeitgeber gewährte Vorteile aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug ist, steuerfrei! Weitere Einzelheiten erläutern die Steuerexperten unter:
Grundlage: „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.
Das Gesetz wird nach Unterzeichnung des durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt in weiten Teilen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.“