0,5 Prozent-Regel für E-Dienstwagen
Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag (22.11.2018) die Steuerentlastung für Elektro-Dienstwagen abgesegnet. Das Gesetz soll noch im November in Kraft treten. Für E-Autos und extern aufladbare Hybridfahrzeuge, die ab 2019 als Firmenwagen angeschafft werden, gilt nur noch der halbierte Bruttolistenpreis als Bemessungsgrundlage. Wenn auch Sie auf ein E-Auto umsteigen möchten und in Ihrem Unternehmen (sowie bei den Mitarbeitern zuhause) die passende Infrastruktur zum Laden der Fahrzeuge benötigen, rufen Sie uns an: 02241 385573 oder schicken Sie uns eine E-mail an info@fuchs-elektrotechnik.de !