Privatnutzung von betrieblichen E-Fahrrädern ab 2019 steuerfrei
Einer neuen Vorschrift zufolge bleiben ab 2019 vom Arbeitgeber gewährte Vorteile aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug ist, steuerfrei! Weitere Einzelheiten erläutern die Steuerexperten unter: Quelle: https://www.haufe.de/personal/entgelt/lohnsteuer-2019-steueraenderungen/steuerbefreiung-fahrrad-und-e-bike_78_478330.html Grundlage: „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren …
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