Einer neuen Vorschrift zufolge bleiben ab 2019 vom Arbeitgeber gewährte Vorteile aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug ist, steuerfrei! Weitere Einzelheiten erläutern die Steuerexperten unter: Quelle: https://www.haufe.de/personal/entgelt/lohnsteuer-2019-steueraenderungen/steuerbefreiung-fahrrad-und-e-bike_78_478330.html Grundlage: „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren …

Privatnutzung von betrieblichen E-Fahrrädern ab 2019 steuerfrei Weiterlesen »