Energy Sharing ab 01.06.2026 in NRW möglich! Versorgen Sie Ihre Nachbarn mit Solarstrom!

Ab dem 01. Juni 2026 können Sie durch neue Regelungen zum Energy-Sharing im Energiewirtschaftsgesetz Ihren selbst erzeugten Solarstrom mit den Nachbarn teilen. So können Sie die Rendite Ihrer PV-Anlage steigern und Ihre Nachbarn profitieren vom günstigen Lokalstrom in der Nachbarschaft.

Solarstrom vom Dach kann in der Regel nicht komplett und direkt im Haushalt verbraucht werden, da sieht man vor allem momentan im Sommer. Deshalb liegt es nahe, den Strom mit den Nachbarn zu teilen. Das neue Energy Sharing Modell, das der Bundestag im November 2025 verabschiedet hat und das in NRW zum 01. Juni 2026 in Kraft tritt, erlaubt es nun, selbst erzeugten Strom durch das öffentliche Netz zu Stromabnehmern in der näheren Umgebung zu leiten und zu verkaufen. So können nun auch Haushalte ohne eigene Erneuerbare-Energien-Anlage an der Energiewende teilnehmen und ihre Stromkosten senken. Damit Stromerzeugung und -verbrauch korrekt gemessen und abgerechnet werden können, müssen die Beteiligten mit einem sogenannten „Smart Meter“ ausgestattet werden.

„Die Vorteile von Energy Sharing liegen für mich auf der Hand: Haushalte ohne eigene PV-Anlage können so den Strom beim Nachbarn günstiger beziehen. Der produzierte PV-Strom wird auch eher direkt vor Ort verbraucht, wenn der Preisvorteil gesehen wird. Die gemeinsame Erzeugung und Nutzung von lokal erzeugtem Ökostrom stärkt die Energiewende als gemeinschaftliches Projekt“, so Dipl.-Ing. Oliver Fuchs.

In Zeiten, in denen die PV-Anlage zu wenig oder keinen Strom liefert, werden die Nachbarn über einen selbst gewählten Lieferanten für den Reststrom versorgt. Sie haben somit zwei Lieferverträge: einen für PV-Strom über Energy-Sharing und einen für den Reststrom.

Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) können „Energy Sharing“ nutzen – denn nicht selten sind größere WEGs als Mehrhausanlagen organisiert. Mit der Gesetzesnovelle ist es nun möglich, über definierte Entfernungen hinweg gebäudeübergreifend selbst produzierten Solarstrom gemeinsam zu nutzen.

Der Bundestag hat im November 2025 mit dem neuen § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erstmals eine klare Rechtsgrundlage für Energy Sharing in Deutschland geschaffen. Das Gesetz ist im Dezember 2025 in Kraft getreten und setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie RED II um.

https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__42c.html