Privatnutzung von betrieblichen E-Fahrrädern ab 2019 steuerfrei

Grundlage: „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.
Das Gesetz wird nach Unterzeichnung des durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt in weiten Teilen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.“