Bundesrat: Anspruch auf private Ladestelle – Wohneigentumsgesetz geändert => KfW-Förderung

Der Bundestag hat einen Anspruch auf private Lademöglichkeiten in Tiefgaragen oder auf Parkplätzen beschlossen. Eine entsprechende Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEMoG) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wurde am 17.09.2020 mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen beschlossen. Linke und AfD stimmten dagegen, die FDP enthielt sich. Die Änderung könnte schon im November 2020 in Kraft treten. Der Beschluss wurde möglich, weil sich die Koalition Anfang September in bisher strittigen Punkten geeinigt hatte. Hier geht es zur Drucksache des Bundestages: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/226/1922634.pdf 

Das Thema stand als Punkt 8 auf der Tagesordnung für die Sitzung des Bundesrats am 09.10.2020 und wurde positiv beschieden:

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/994/08.html?nn=14820044#top-8
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0501-0600/544-20(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen (Aktualisierung vom 03.11.2020)

Zum Antrag und weiteren Details geht´s hier:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%c3%b6rderprodukte/Ladestationen-f%c3%bcr-Elektroautos-Wohngeb%c3%a4ude-(440)/
https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004534_M_440_Ladestationen_Elektroautos.PDF

Weitere aktuelle Förderungen sehen Sie bitte auf den entsprechenden Förderseiten von Bund und Ländern nach!
www.bezreg-arnsberg.nrw.de