E-Mobilität wird im Corona-Jahr noch stärker als bisher gefördert!
Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen erhöht im Rahmen des Förderprogramms „Emissionsarme Mobilität“ die Fördersätze für den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Ziel der erweiterten Förderung ist es, mit den Boni für Erneuerbare Energien Anlage und stationären Speichern, Impulse für eine Energiewende zu setzen. Zudem gibt es eine erhöhte Förderung für steuerbare Ladeinfrastruktur, um die Elektromobilität intelligent in das Energiesystem der Zukunft einbinden zu können.
Bis zum 30.11.2020 gibt es eine befristete Anhebung der Fördersätze, um einen Konjunkturanreiz zu setzen. Folgende geänderte Fördermöglichkeiten ergeben sich:
Nicht öffentliche Ladeinfrastruktur
Bis zum 30.11.2020:
Privatleute: 60% max. 2.000 Euro
Unternehmen: 60% max. 2.000 Euro (Wallbox) bzw. 4.000 Euro (Ladesäulen pro Ladepunkt)
Kommunen: 80% max. 2.600 Euro (Wallbox) bzw. 5.800 Euro (Ladesäulen pro Ladepunkt)
Voraussichtlich ab dem 01.12.2020:
Privatleute: 50% max. 1.000 Euro
Unternehmen: 50% max. 1.000 Euro (Wallbox) bzw. 3.000 Euro (Ladesäulen pro Ladepunkt)
Kommunen: 80% max. 1.600 Euro (Wallbox) bzw. 4.800 Euro (Ladesäulen pro Ladepunkt)
Nicht öffentliche steuerbare Ladeinfrastruktur
Bis zum 30.11.2020:
Privatleute: 60% max. 3.500 Euro
Unternehmen: 60% max. 3.500 Euro (Wallbox) bzw. 5.500 Euro (Ladesäulen pro Ladepunkt)
Kommunen: 80% max. 4.100 Euro (Wallbox) bzw. 7.300 Euro (Ladesäulen pro Ladepunkt)
Voraussichtlich ab dem 01.12.2020:
Privatleute: 50% max. 2.500 Euro
Unternehmen: 50% max. 2.500 Euro (Wallbox) bzw. 4.500 Euro (Ladesäulen pro Ladepunkt)
Kommunen: 80% max. 3.100 Euro (Wallbox) bzw. 6.300 Euro (Ladesäulen pro Ladepunkt)
Öffentliche Ladeinfrastruktur
Privatleute/Unternehmen/Kommunen:
Bis zum 30.11.2020: 60% max. 6.000 Euro
Voraussichtlich ab dem 01.12.2020: 50% max. 5.000 Euro
Boni
• 500 Euro für eine neu errichtete Erneuerbare-Energien-Anlage mit min. 2kWp
• 200 Euro / kWh, wenn mit der Erneuerbare-Energien-Anlage ein neuer stationärer Speicher installiert wird
Elektrolastenfahrräder
Bis zum 30.11.2020:
Unternehmen: 40% max. 3.500 Euro
Kommunen: 70% max. 6.200 Euro
Voraussichtlich ab dem 01.12.2020:
Unternehmen: 30% max. 2.100 Euro
Kommunen: 60% max. 4.200 Euro
Weitere Informationen finden Sie hier – manche links aus 2020 sind (Stand März 2021) nicht mehr gültig:
https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderinstrumente-fuer-die-energiewende
• Förderanträge können online auf der Website der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden: Link
Was ist eine steuerbare Ladeinfrastruktur? Das Land NRW gibt in den FAQ eine Definition: https://www.elektromobilitaet.nrw/foerderprogramme/nrw-faq/
Das Thema hängt eng mit dem „Smart-Meter-Gateway“ zusammen, das künftig von den Versorgern zur Stabilität der Netze stärker ausgebaut werden soll. Informationen gibt es hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Smart_Meter_Gateway